Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI.
Begleiten, aktivieren, da sein. Du möchtest Menschen im Alltag begleiten, ihnen Gesellschaft leisten und ihre Lebensqualität fördern? Dafür brauchst du keine pflegerische Vorbildung. Der Kurs enthält die gesetzlich vorgeschriebenen 160 Stunden nach der Richtlinie des GKV-Spitzenverbands – Basiskurs, Betreuungspraktikum und Aufbaukurs. In rund drei Monaten, mit Bildungsgutschein kostenfrei.
Zulassungstitel (AZAV): Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI (Qualifizierung nach GKV-Richtlinie)
Key Facts
Zertifikate
AZAV-zugelassen über CertquaSo könnte dein Job heißen
Das erwartet dich
- Bundesweit anerkannt nach §§ 43b, 53b SGB XI – im neuen Personalbemessungsverfahren ausdrücklich vorgesehen
- Die vollständige gesetzliche 160-Stunden-Qualifizierung nach GKV-Richtlinie
- Kostenlos: 100 Prozent förderbar mit Bildungsgutschein, du zahlst nichts
- Praktikum inklusive: 80 Stunden in einer nach § 71 SGB XI zugelassenen Einrichtung – oft das Sprungbrett in die Festanstellung
- Laptop inklusive: kostenloses Leihgerät für die Kursdauer
- Dozentinnen und Dozenten aus der Praxis
- Ein eigenes Themenfeld zu Selbstfürsorge, Sterben, Tod und Trauer
- Das kannst du damit nicht:
- Keine Berechtigung zu pflegerischen Tätigkeiten
- Dafür ist die Pflegehelfer:in-Qualifizierung der richtige Weg – einzeln buchbar oder in Kombination mit diesem Kurs
Für wen ist der Kurs?
- Du willst in einem sozialen Beruf arbeiten, in dem es um Nähe und Zuwendung geht – nicht um Pflegehandgriffe
- Du steigst quer ein – pflegerische Vorbildung brauchst du nicht
- Du willst nach einer Familienzeit wieder einsteigen
- Du hast Geduld und Interesse an Biografien
- Du bist arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht
Buche dein persönliches Gespräch
Wir klären, ob du direkt hier einsteigst oder die Kombination mit der Pflegehelfer:in-Qualifizierung sinnvoller ist.
Gespräch vereinbarenAlle Kurse im Feld Pflege & Gesundheit
Welche Angebote aufeinander aufbauen und was davor oder danach passt.
Zum BerufsfeldBetreuung hat einen eigenen gesetzlichen Auftrag.
Seit § 43b SGB XI haben Pflegebedürftige in Einrichtungen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Wer diese Leistung erbringt, muss die Qualifizierung nach der Richtlinie des GKV-Spitzenverbands nachweisen – 160 Stunden plus Praktikum. Genau das ist dieser Kurs. Einrichtungen können die Stellen nur mit qualifizierten Betreuungskräften besetzen und finanzieren.
Begleiten, aktivieren, da sein.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte sind vollständig enthalten – Basiskurs mit 100 Stunden, zweiwöchiges Betreuungspraktikum und Aufbaukurs mit 60 Stunden – erweitert um Praxisorientierung, Recht und Bewerbung.
Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI
Betreuungspraktikum
Dein Weg in der Pflege.
Die Betreuungskraft ist einer von zwei Einstiegen – beide brauchen keine Vorerfahrung. Wer beides will, nimmt die Kombination in sechs Monaten. Von hier aus stehen beide Aufbauwege offen: die Behandlungspflege und der IHK-Abschluss, für den diese Qualifikation sogar Voraussetzung ist.
Jeder Baustein ist einzeln buchbar und einzeln über den Bildungsgutschein förderbar. Du steigst einmal ein und entscheidest nach jedem Kurs neu, ob du weitergehst.
Einstieg etwa alle sechs Wochen.
Der Einstieg ist fortlaufend möglich, in der Regel alle sechs Wochen. Deinen Start und das Praktikum stimmen wir im Beratungsgespräch ab.
Was du danach in der Hand hast.
Du erhältst das Zertifikat „Betreuungskraft gemäß GKV-Richtlinie“ inklusive Demenzqualifikation – der Nachweis, den Einrichtungen brauchen, um die Stelle nach § 43b SGB XI zu besetzen.
In 4 Schritten zum Bildungsgutschein.
Wir finden gemeinsam den passenden Kurs – kostenlos, ohne Bewerbung.
Die Beratung vor Beginn ist gesetzlich vorgeschrieben. Wir bereiten den Termin mit dir vor.
Du legst den Gutschein vor Kursbeginn bei uns vor. Nachträglich geht es nicht.
Live-Unterricht, Begleitung und Jobcoaching bis in den Beruf.
Die Förderung wird individuell durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter geprüft. Die Beratung muss vor Kursbeginn stattfinden – eine nachträgliche Bewilligung ist ausgeschlossen.
Zur Betreuungskraft.
Erfülle ich damit die gesetzliche Vorgabe?
Muss ich vorher die Pflegehelfer:in-Qualifizierung machen?
Wo findet das Praktikum statt?
Was ist der Unterschied zur Pflege?
Wann findet der Unterricht statt?
Was kann ich danach noch machen?
Ist Betreuung dein Feld?
Unverbindlich, kostenlos und ohne Bewerbung. Wir finden es gemeinsam heraus – und bereiten den Termin bei der Agentur mit dir vor.




