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Förderung prüfen lassen

Qualifizierungschancengesetz · Für Arbeitgeber

Fachkräfte entwickeln.
Aus dem eigenen Team.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz fördert die Agentur für Arbeit die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten. Sie übernimmt Lehrgangskosten und zahlt einen Zuschuss zum Gehalt. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten zahlen für den Kurs nichts.

Förderung prüfen lassen

Wir prüfen mit Ihnen, welche Kurse und welche Förderung passen.

Zwei Kolleginnen entwickeln gemeinsam digitale Kompetenzen im Arbeitsalltag
Symbolbild · KI-generiert

Die Förderung im Überblick

Weiterbildung finanzieren.
Fachkräfte halten.

Grundlage ist § 82 SGB III. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall. Diese Eckpunkte helfen bei der ersten Einordnung.

100 %

Lehrgangskosten übernommen.

In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten trägt die Agentur für Arbeit die Kurskosten vollständig. Größere Betriebe beteiligen sich anteilig.

bis 75 %

Gehalt bezuschusst.

Für die Stunden, in denen Beschäftigte lernen statt arbeiten, gibt es einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt – je nach Betriebsgröße.

120+

Stunden Weiterbildung.

Der Kurs muss mehr als 120 Stunden umfassen und nach AZAV zugelassen sein. Impact School ist AZAV-zertifiziert.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 82 SGB III (PDF) · geprüft am 23. September 2026.

Gut zu wissen

Was wird bezahlt?
Was bleibt beim Betrieb?

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten.

Fördersätze nach Betriebsgröße
BeschäftigteLehrgangskostenArbeitsentgelt
unter 50100 %bis zu 75 %
50 bis 49950 %bis zu 50 %
ab 50025 %bis zu 25 %
  • Mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Weiterbildung steigen beide Sätze um fünf Prozentpunkte.
  • Ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung übernimmt die Agentur die Lehrgangskosten in Betrieben mit 50 bis 499 Beschäftigten vollständig.
  • Ohne Berufsabschluss sind für das Nachholen eines Abschlusses Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bis zu 100 % möglich.

Vor dem Start klären

Passt die Förderung
zu Ihrem Team?

Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Qualifizierungsziele. Die Förderentscheidung trifft die Agentur für Arbeit.

  1. 01

    Beschäftigte prüfen.

    Der Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück, und in den letzten zwei Jahren gab es keine geförderte Weiterbildung. Beschäftigte ohne Berufsabschluss können ebenfalls gefördert werden.

  2. 02

    Weiterbildung wählen.

    Mehr als 120 Stunden, AZAV-zugelassen und mehr als eine Einarbeitung am Arbeitsplatz. Gesetzlich vorgeschriebene Schulungen und überwiegend betriebsspezifische Inhalte sind ausgeschlossen.

  3. 03

    Vor Kursbeginn beantragen.

    Der Antrag muss vor Kursbeginn beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit gestellt werden. Wir stellen die Kursunterlagen für den Antrag bereit.

Häufige Fragen

Kurz geklärt.
Vor dem Antrag.

Die Agentur für Arbeit prüft den Einzelfall. Wir bereiten die passenden Kursangaben und Nachweise für Ihr Gespräch vor.

Wer stellt den Antrag?

Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam, über den Arbeitgeber-Service der örtlichen Agentur für Arbeit. Die Beschäftigten erhalten einen Bildungsgutschein, den sie bei uns einlösen.

Läuft das Gehalt während der Weiterbildung weiter?

Ja. Ihre Beschäftigten bleiben angestellt und erhalten ihr Gehalt. Für die Stunden, in denen sie lernen, bekommen Sie einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt.

Ist jede Schulung förderfähig?

Nein. Überwiegend betriebsspezifische Inhalte, gesetzlich vorgeschriebene Schulungen und Aufstiegsfortbildungen wie Meister- oder Technikerkurse sind ausgeschlossen. Die übrigen Voraussetzungen prüft die Agentur im Einzelfall.

Was ist der Unterschied zum Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) ersetzt einen Teil des Lohnausfalls bei strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf; die Kurskosten übernimmt es nicht. Die Beschäftigtenförderung nach § 82 SGB III kann dagegen Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt fördern und setzt keinen Strukturwandel voraus. Für Kitas, Schulträger und Pflegedienste prüfen wir diesen Förderweg mit Ihnen.

Wie unterstützt Impact School?

Wir klären den Qualifizierungsbedarf, schlagen passende Kurse vor und stellen Kursbeschreibung, Maßnahmenummer und AZAV-Nachweis für den Antrag bereit.

Weitere Details: Bundesagentur für Arbeit – Weiterbildung von Beschäftigten fördern ↗

Gemeinsam weiterdenken

Förderung prüfen.
Team stärken.

Sagen Sie uns, wie viele Beschäftigte Sie haben und wen Sie weiterbilden möchten. Wir melden uns mit passenden Kursen und den nächsten Schritten.

Unsere Angebote für Arbeitgeber

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