Lehrgangskosten übernommen.
In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten trägt die Agentur für Arbeit die Kurskosten vollständig. Größere Betriebe beteiligen sich anteilig.
Qualifizierungschancengesetz · Für Arbeitgeber
Mit dem Qualifizierungschancengesetz fördert die Agentur für Arbeit die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten. Sie übernimmt Lehrgangskosten und zahlt einen Zuschuss zum Gehalt. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten zahlen für den Kurs nichts.
Förderung prüfen lassenWir prüfen mit Ihnen, welche Kurse und welche Förderung passen.

Die Förderung im Überblick
Grundlage ist § 82 SGB III. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall. Diese Eckpunkte helfen bei der ersten Einordnung.
In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten trägt die Agentur für Arbeit die Kurskosten vollständig. Größere Betriebe beteiligen sich anteilig.
Für die Stunden, in denen Beschäftigte lernen statt arbeiten, gibt es einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt – je nach Betriebsgröße.
Der Kurs muss mehr als 120 Stunden umfassen und nach AZAV zugelassen sein. Impact School ist AZAV-zertifiziert.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 82 SGB III (PDF) · geprüft am 23. September 2026.
Gut zu wissen
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten.
| Beschäftigte | Lehrgangskosten | Arbeitsentgelt |
|---|---|---|
| unter 50 | 100 % | bis zu 75 % |
| 50 bis 499 | 50 % | bis zu 50 % |
| ab 500 | 25 % | bis zu 25 % |
Vor dem Start klären
Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Qualifizierungsziele. Die Förderentscheidung trifft die Agentur für Arbeit.
Der Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück, und in den letzten zwei Jahren gab es keine geförderte Weiterbildung. Beschäftigte ohne Berufsabschluss können ebenfalls gefördert werden.
Mehr als 120 Stunden, AZAV-zugelassen und mehr als eine Einarbeitung am Arbeitsplatz. Gesetzlich vorgeschriebene Schulungen und überwiegend betriebsspezifische Inhalte sind ausgeschlossen.
Der Antrag muss vor Kursbeginn beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit gestellt werden. Wir stellen die Kursunterlagen für den Antrag bereit.
Passende Weiterbildungen
Unsere Weiterbildungen für Kita, Schule und Pflege sind AZAV-zertifiziert. Viele lassen sich neben der Arbeit absolvieren.
In 12 Wochen zur Fachkraft nach § 3 Abs. 2 PersVO – für Beschäftigte in NRW-Kitas.
Kurs ansehen ↗Staatlicher AbschlussIn 24 Monaten zur staatlichen Externenprüfung. Zwei Abende pro Woche und ein Wochenende im Monat.
Kurs ansehen ↗Begleitete Lernphasen mit festen Live-Terminen. Die passende Kursvariante stimmen wir mit Ihrem Dienstplan ab.
Die anerkannte Qualifikation für zusätzliche Betreuung in der Pflege.
Kurs ansehen ↗Schule & GanztagKinder im Schulalltag begleiten: pädagogische Basisqualifikation und Spezialisierung für Schulbegleitung und Pool-Assistenz.
Kurs ansehen ↗Berufstypische Gespräche, Teamkommunikation und Dokumentation trainieren – passend zum jeweiligen Arbeitsfeld.
Aufbauqualifikation für Pflegekräfte mit Praxiserfahrung: Behandlungspflege in Theorie und Praxis vertiefen.
Kurs ansehen ↗Häufige Fragen
Die Agentur für Arbeit prüft den Einzelfall. Wir bereiten die passenden Kursangaben und Nachweise für Ihr Gespräch vor.
Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam, über den Arbeitgeber-Service der örtlichen Agentur für Arbeit. Die Beschäftigten erhalten einen Bildungsgutschein, den sie bei uns einlösen.
Ja. Ihre Beschäftigten bleiben angestellt und erhalten ihr Gehalt. Für die Stunden, in denen sie lernen, bekommen Sie einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
Nein. Überwiegend betriebsspezifische Inhalte, gesetzlich vorgeschriebene Schulungen und Aufstiegsfortbildungen wie Meister- oder Technikerkurse sind ausgeschlossen. Die übrigen Voraussetzungen prüft die Agentur im Einzelfall.
Das Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) ersetzt einen Teil des Lohnausfalls bei strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf; die Kurskosten übernimmt es nicht. Die Beschäftigtenförderung nach § 82 SGB III kann dagegen Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt fördern und setzt keinen Strukturwandel voraus. Für Kitas, Schulträger und Pflegedienste prüfen wir diesen Förderweg mit Ihnen.
Wir klären den Qualifizierungsbedarf, schlagen passende Kurse vor und stellen Kursbeschreibung, Maßnahmenummer und AZAV-Nachweis für den Antrag bereit.
Weitere Details: Bundesagentur für Arbeit – Weiterbildung von Beschäftigten fördern ↗
Gemeinsam weiterdenken
Sagen Sie uns, wie viele Beschäftigte Sie haben und wen Sie weiterbilden möchten. Wir melden uns mit passenden Kursen und den nächsten Schritten.
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